Das Schweigen der Lämmer

Das Schweigen der Lämmer

Nun hat auch das Bistum Münster ca. 13 Jahre nach Auffliegen der Missbrauchsverbrechen in der kath. Kirche Deutschlands gebraucht, um eine Studie herauszugeben. Erschreckend sind nicht nur die schon bekannten Vertuschungsmuster der geweihten Leitungsverantwortlichen, sondern auch das vertuschende Schweigen der Gemeinden und deren Gremien, in denen keine Konsequenzen gezogen wurden, selbst wenn Missbrauch unter der Hand bekannt wurde.

Aufarbeitung betrifft also nicht nur das Macht- und Abhängigkeitsgefüge der kath. Hierarchie, sondern auch die Verantwortung der Gemeindemitglieder, die Priestern nicht widersprechen mochten und damit Teil des verbrecherischen Systems wurden und werden.

Paderborn, bereits 2011 (Foto: Michael Bönte, Kirche und Leben)

Nun gibt es in einigen Bistümern mittlerweile (viel zu spät!) Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt, die alle Untergliederungen und Einrichtungen erarbeiten müssen. Wo das nachgehalten und kontrolliert wird (durch die eigenen Verwaltungen…), ist eine wichtige Maßnahme zur Verhinderung von Machtmissbrauch getroffen worden. Auch der freikirchl. Mülheimer Verband hält es so. Merkwürdig ist aber, dass dies immer noch nicht in allen Bistümern, Landeskirchen und Freikirchen Standard geworden ist.

Erziehungseinrichtungen, Sportvereine, Gesundheitswesen, Internet usw. sind ebenfalls noch „weiße Flecken“ auf der Präventionslandkarte. Warum ist das so? Warum hat Kinderschutz und der Schutz von Pflegebedürftigen keinen absoluten Vorrang vor dem Renomée der Institutionen? Warum geht Datenschutz vor Kinderschutz? Warum wird das vor allem im außerkirchlichen Sektor immer noch verhindert?

Die münsteraner Studie legt den Finger in eine Wunde, die noch lange nicht verheilen kann. Sie fordert mehr Engagement und Kontrollmechanismen auf politischer Ebene. Da gibt es noch viel zu tun. Das greift auch ins Körperschaftsrecht ein. Die Kirche ist eben keine „heilige Kuh“!

Und dann müssen wir auch noch über „geistlichen Missbrauch“ reden, besonders in freikirchl. Gemeinden und ihren Hauskreisen. Inwieweit sind die Schutzkonzepte übertragbar?